Reisepass beantragen
Kurztext
- bei Einreise in die meisten Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
- Reisepass kann prinzipiell für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
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Beantragung:
- kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
- kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
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gegebenenfalls kann Reisepass auch bei Behörde außerhalb des Wohnsitzes beantragt werden
- es können zusätzliche Kosten entstehen
Leistungsbeschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerGrundsätzlich ist für die Ausstellung eines Reisepasses die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaerfür einen Reisepass oder einen Express-Reisepass:
Der Express-Reisepass ist ein normaler, maschinenlesbarer Reisepass, den die Bundesdruckerei gegen eine erhöhte Gebühr schneller als sonst fertigt. Er wird innerhalb von drei Werktagen von der Bundesdruckerei ausgestellt.
- aktuelles, biometrisches Foto
- bisher bestehendes Ausweisdokument
- eine aktuelle Personenstandsurkunde je nach Familienstand:
- Ledig = Geburtsurkunde
- Verheiratet = Eheurkunde
- Geschieden = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Verwitwet = beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten/der Ehegattin
- Einverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (siehe Formulare)
- Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
zusätzlich bei einem vorläufigen Reisepass:
Ein vorläufiger Reisepass dient dazu, einen Passbewerber in Not- und Eilfällen im In- und Ausland sofort mit einem vollwertigen Ausweisdokument zu versehen.
- Nachweise für den Not- oder Eilfall (z.B. Flugticket, Buchungsbestätigung)
zusätzlich bei einem zweiten Reisepass:
Ein Grund für einen Zweitpass ist, wenn Sie zum Beispiel in einen Staat einreisen möchten, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigern wird, wenn aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
- schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers
zusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Reisepass:
- Ausfertigung der Strafanzeige
- Identitätsnachweis
Tipp:
Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Reisepass beantragen; vielleicht findet er sich wieder.Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.
Voraussetzung
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
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Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
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bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
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Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
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Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerNähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer- Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 € und sechs Jahre gültig
- Reisepass für Personen über 24 Jahre: 70,00 € und zehn Jahre gültig
- zusätzliche Gebühr für einen Expressreisepass: 32,00 €
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 € und ein Jahr gültig
- Zweiter Reisepass: 70,00 € und sechs Jahre gültig
- zusätzliche Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 €
Anträge / Formulare