Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Sorgeerklärung Beurkundung 
    • Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können für ihr Kind die gemeinsame Sorge erklären 
      • eine gemeinsame Sorgeerklärung setzt die Anerkennung der Vaterschaft voraus
    • die gemeinsame Sorgeerklärung kann sowohl vor als auch nach der Geburt abgegeben werden
      • das Kind muss bereits gezeugt sein
      • das Kind muss minderjährig sein 
    • persönlicher Termin notwendig
    • Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden
    • spätere Änderung der gemeinsamen elterlichen Sorge nur durch gerichtliche Entscheidung möglich 
    • Erklärungen der Elternteile können bei den für die Beurkundung von Willenserklärungen zuständigen Stellen abgegeben werden
    • zuständig: Jugendamt oder Notarin und Notar
       

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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