Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
- Sorgeerklärung Beurkundung
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Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können für ihr Kind die gemeinsame Sorge erklären
- eine gemeinsame Sorgeerklärung setzt die Anerkennung der Vaterschaft voraus
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die gemeinsame Sorgeerklärung kann sowohl vor als auch nach der Geburt abgegeben werden
- das Kind muss bereits gezeugt sein
- das Kind muss minderjährig sein
- persönlicher Termin notwendig
- Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden
- spätere Änderung der gemeinsamen elterlichen Sorge nur durch gerichtliche Entscheidung möglich
- Erklärungen der Elternteile können bei den für die Beurkundung von Willenserklärungen zuständigen Stellen abgegeben werden
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zuständig: Jugendamt oder Notarin und Notar
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Katrin Hoppestellv. Abteilungsleiterin
- Frau Stefanie Peiter
- Frau Claudia Petkens