Bildungs- und Teilhabeleistungen für junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

  • Kurztext

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Gefördert werden:
      • eintägige Ausflüge von Schule oder Tagespflege,
      • mehrtägige Fahrten von Schule, oder Tagespflege,
      • ein pauschaler Betrag zur Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf pro Schuljahr,
      • Beförderung von Schülerinnen und Schülern,
      • angemessene Lernförderung für Schulkinder – unabhängig von der Versetzungsgefährdung,
      • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder in der Tagespflege,
    • Voraussetzungen:
      • junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien
      • Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Gebühren: keine
    • Zuständig: Sozialamt

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