Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

  • Kurztext

    • Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung
    • Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt
      • um ein Grundstück und Wohneigentum aufteilen zu können.
      • für den Verkauf einzelner Wohnungen eines Mehrfamilienhauses.
      • für die Übertragung einer Wohnung eines Hauses auf andere Personen, z.B. ein Kind.
      • um ein Dauerwohnrecht zu bestellen.
    • Diese bescheinigt, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen, abgeschlossene Einheiten bilden und welche Einheiten sondereigentumsfähig sind
    • Antrag notwendig
    • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörden

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