Meldung von Versicherungsfällen
Leistungsbeschreibung
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass ihre Bediensteten Amtspflichten verletzt haben oder städtische Einrichtungen nicht hinreichend gegen Gefahren für die Öffentlichkeit gesichert worden sind.
Die Schadenmeldungen werden von der Abteilung "Zentrale Dienste" entgegengenommen und nach einer Sachverhaltsermittlung an die GVV Kommunalversicherung weitergeleitet. Dort wird auch über die mögliche Schadenregulierung entschieden. Nutzen Sie hierfür gerne das Online-Formular.
Weiterführende Informationen