Meldung von Versicherungsfällen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Wallfahrtsstadt Kevelaer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass ihre Bediensteten Amtspflichten verletzt haben oder städtische Einrichtungen nicht hinreichend gegen Gefahren für die Öffentlichkeit gesichert worden sind.

    Die Schadenmeldungen werden von der Abteilung "Zentrale Dienste" entgegengenommen und nach einer Sachverhaltsermittlung an die GVV Kommunalversicherung weitergeleitet. Dort wird auch über die mögliche Schadenregulierung entschieden. Nutzen Sie hierfür gerne das Online-Formular.


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Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.