Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung, die aussagt dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

  • Rechtsgrundlage

    Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

  • Erforderliche Unterlagen

    Gültiger Personalausweis

  • Kosten

    24,00 Euro - Zahlung bei Antragstellung

  • Anträge / Formulare

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann persönlich oder mit Vollmacht an einen Dritten bei der Stadtkasse der Wallfahrtsstadt Kevelaer beantragt werden.  

  • Bearbeitungsdauer

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann direkt vor Ort ausgestellt werden.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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