Einbürgerung

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig ist für die in der Wallfahrtsstadt Kevelaer wohnenden Personen grundsätzlich die Landrätin des Kreises Kleve.

    Anträge auf Einbürgerung erhalten Sie an der Information der Wallfahrtsstadt Kevelaer.


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.