City administration building of the Stadtkevelaer

Youth welfare office

Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2025/2026

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für Ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den Betreuungsumfang und die Betreuungsart anzuzeigen haben. Die Bedarfsanzeige ist elektronisch über das Bedarf- und Anmeldeverfahren „KITA-ONLINE“ oder „TPF-ONLINE“ (Tagespflege) des Jugendamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer abzugeben und dient der Ermittlung des Gesamtbedarfs.

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer verwendet das Tool KITA-ONLINE bzw. TPF-ONLINE und bietet so Eltern die Möglichkeit sich bequem von zu Hause aus über die verschiedenen Kevelaerer Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegepersonen zu informieren oder gezielt nach Betreuungsmöglichkeiten im näheren Umfeld zu suchen. Die Bedarfsmeldung über KITA-ONLINE nimmt dabei nur wenige Schritte in Anspruch: Die favorisierte KITA auswählen, Zweit-und Dritt-Wunsch angeben, Bedarfsmeldeformular ausfüllen, abschicken und dann den Link in der Rückmeldung bestätigen. Ohne Bestätigung des Links verfällt die Bedarfsmeldung. Ein Betreuungsplatz kann und wird nur vergeben werden, wenn neben der Bedarfsmeldung über KITA- ONLINE eine persönliche Vorstellung in der KITA erfolgt ist.

Bei der Bedarfsmeldung über TPF-ONLINE für die Kindertagespflege kann vorab eine Fachberatung bei Frau Schoofs oder Frau Trötschkes in Anspruch genommen werden. Auch hier geht die Bedarfsmeldung schnell: Die favorisierte Kindertagespflegeperson auswählen, Bedarfsmeldeformular ausfüllen und über den Link in der Rückmeldung bestätigen. Hier gilt ebenfalls: Ein Betreuungsplatz kann und wird nur vergeben werden, wenn neben der Bedarfsmeldung eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Kindertagespflegeperson erfolgt ist.

Damit die Bedarfsmeldung bei der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 – also für das am 01. August 2025 beginnende Kindergartenjahr – berücksichtigt werden kann, sollte diese spätestens bis zum 20. Dezember 2024 über „KITA- ONLINE“ erfasst werden.

Wichtig: Eltern, die schon eine Bedarfsanzeige abgegeben haben, haben zeitnah die Möglichkeit, Ihre KITA-ONLINE-Bedarfsmeldung über das neu eingerichtete „Eltern-LogIn“ jederzeit einzusehen und Änderungen vorzunehmen. Bereits in KITA-ONLINE eingestellte Bedarfsanzeigen müssen für das Kindergartenjahr 2025/26 (Beginn: 01.08.2025) aktualisiert werden. 

Weitere Informationen zu dem neuen Bedarfsmelde- und Anmeldeverfahren sind auch auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer oder über den ausgewiesenen QR-Code zu finden. Eltern, denen die Online-Anmeldung zu Hause nicht möglich ist, können diese auch während des Anmeldegesprächs in der Kindertageseinrichtung gemeinsam mit den Leitungen der Kindertageseinrichtung durchführen. Bei grundsätzlichen Fragen zum Online-Verfahren werden Eltern gebeten, sich mit den Kolleginnen des Jugendamtes Frau Jung (02832-122-604, KITA-Online), Frau Schoofs (02832-122-602, TPF-Online) oder Frau Trötschkes (02832-122-626, TPF-Online) in Verbindung zu setzen.

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