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Besuche bei Ehejubiläen

Zum Tag der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), der Eisernen Hochzeit (65 Jahre) sowie der Gnadenhochzeit (70 Jahre) erfolgt eine persönliche Gratulation durch ein:e Vertreter:in der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Die Stadtverwaltung wird Sie zu gegebener Zeit anschreiben und Sie auf Ihre Rechte hinweisen. In diesem Zuge wird auch abgefragt, ob Ihre Daten beispielsweise an die örtliche Presse weitergegeben werden dürfen. Nur wenn eine Einwilligung vorliegt, dürfen Ihre Daten an die Ortsvorsteherin beziehungsweise die Ortsvorsteher oder die Presse weitergegeben werden. Falls Sie keinen Widerspruch einlegen, erfolgt im Vorfeld des Besuchs eine telefonische Terminabsprache durch die mit Ihrem Besuch beauftragte Person. Sie werden dann gefragt, ob Sie einen Besuch mit einer persönlichen Gratulation und der Übergabe einer kleinen Aufmerksamkeit wünschen.

Nicht in Kevelaer geheiratet?

Auch wenn Ihre Eheschließung nicht in Kevelaer stattgefunden hat, besuchen die Vertreter:innen der Wallfahrtsstadt Sie gerne zu Ihrem Ehejubiläum, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Kevelaer oder in einer der Kevelaerer Ortschaften haben. Da Ihr Jubelhochzeitsdatum in dem Fall nicht bei der Stadtverwaltung bekannt ist, wenden Sie sich bitte eigenständig an die unten genannte Ansprechperson um alles weitere abzustimmen.

Ansprechpartner

Jennifer Nelles

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

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