Aufgrabungsgenehmigungen
Für die Verlegung von Kabeln durch Versorgungsunternehmen erteilen die Technischen Betriebe auf Antrag eine Aufbruchgenehmigung.
Für die Verlegung von Kabeln durch Versorgungsunternehmen erteilen die Technischen Betriebe auf Antrag eine Aufbruchgenehmigung.