Woher kommt unser Wasser? Teil 4

 

Die Wasserschutzgebiete

Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Und auch der Schutz der Wasservorkommen genießt in Deutschland einen außerordentlich hohen Stellenwert. In unserem heutigen Wissenshappen geht es um Wasserschutzgebiete. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung können Wasserschutzgebiete rund um die Wasserwerke mit ihren Förderbrunnen festgesetzt werden. In diesen Gebieten gelten schärfere Regelungen zum Schutz des Bodens und der Gewässer, vor allen Dingen auch des Grundwassers, als dies außerhalb solcher Schutzzonen der Fall ist. Die Größe eines Wasserschutzgebietes wird vor seiner Ausweisung berechnet. Sie hängt nicht nur von der Menge des geförderten Wassers, sondern auch von der Untergrundbeschaffenheit oder z.B. den oberirdischen Nutzungen und anderen Faktoren ab. Die Wasserschutzgebiete werden dabei in engere und weitere Schutzzonen unterteilt.

Wasserschutzzone I – Fassungsbereich

Die Schutzzone I ist das unmittelbare Gelände der Brunnenanlage und hat in der Regel einen Radius von mindestens 10 Metern. Sie bleibt ohne jegliche weitere Nutzung.

Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet

Die Schutzzone II wird durch die sogenannte 50-Tage-Linie beschrieben. Das heißt, das Wasser soll vom Rand der Schutzzone bis zum Brunnen mindestens 50 Tage Fließzeit haben. Diese Zeit reicht üblicherweise aus, um den Boden wie einen Filter zu durchfließen. So werden Bakterien und Viren an Bodenpartikel gebunden und sterben ab. Innerhalb der Zone II sind Bebauung und Straßenverkehr nicht zugelassen, Landwirtschaft nur eingeschränkt.

Wasserschutzzone III – Weiteres Schutzgebiet

Die Schutzzone III reicht von der Grenze der Zone II bis zur Grenze des unterirdischen Einzugsgebietes. Sie wird manchmal – wenn sie sehr groß ist – in Schutzzone III A und III B unterteilt. Wobei Zone III B die Grenzen des Wasserschutzgebietes beschreibt. Innerhalb dieser Grenze dürfen zum Beispiel keine chemischen Betriebe angesiedelt werden. Die engere Zone III A (etwa 2.000 m um die Brunnenanlage) erlaubt keine Mülldeponien und Kläranlagen in ihren Grenzen.

Übrigens: Im Stadtgebiet Kevelaer sind rund 12 Quadratkilometer Fläche als Schutzzone für die Trinkwassergewinnung ausgewiesen.

 

Grafik mit den Wasserschutzgebieten in Kevelaer.
In dieser Skizze ist die Lage aller drei
Wasserschutzgebiete in Kevelaer zu sehen.

 

 

(Quellen:
Bundeszentrum für Ernährung – www.bzfe.de,
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – www.lanuf.nrw.de,
Kreis Kleve – www.kreis-kleve.de)