Kalkulation unter gesetzlichen Möglichkeiten

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jüngst ein bedeutendes Urteil zu den Abwassergebühren gefällt. In den Medien wurde daraufhin teilweise der Eindruck suggeriert, dass sämtliche Kommunen und deren Betriebe überzogen und falsch kalkuliert hätten. Die Stadtwerke Kevelaer können ihre Kunden nun beruhigen: Die Gebührenkalkulation wird seit Jahren für den Gebührenzahler „gebührenfreundlich“ durchgeführt. „Bereits im Vorfeld der in etwa einem Monat erwarteten ausführlichen Urteilsbegründung kann man sagen, dass Kevelaer von dieser Thematik nicht betroffen sein wird, da zu keiner Zeit die im Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW eingeräumten Möglichkeiten der Gebührenkalkulation ausgeschöpft worden sind“, erläutert Betriebsleiter Hans-Josef Thönnissen. Ein Widerspruch gegen die Abwassergebühren der vergangenen Jahre – so wie es vielfach in den Medien geraten werde – sei aufgrund der Fristen rechtlich gar nicht möglich, hätte aber aufgrund der für den Bürger „gebührenfreundlichen“ Kalkulation in Kevelaer keinen Erfolg gehabt.