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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Hiermit werden Personen geehrt, die sich im Besonderen um Deutschland verdient gemacht haben, beispielsweise in caritativen, sozialen oder mitmenschlichen Bereichen. Aber auch politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen werden mit dem Verdienstorden gewürdigt. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist schriftlich (auch per E-Mail) an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, zu richten. Anregungen können aber auch der Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen, der zuständigen Kreisverwaltung, den Landesbehörden oder dem Bundespräsidenten übersandt werden. Unabhängig davon, bei welcher Behörde die Anregung eingegangen ist, erfolgt die Bearbeitung der Ordensanregung durch die Bezirksregierung.

Die Anregung sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum und aktuell ausgeübter Beruf,
  • Detaillierte Darstellung der Funktionen in Verbindung mit der Beschreibung der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl; eine reine Aufzählung der Ämter und Funktionen ist nicht ausreichend,
  • Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Unterstützend können Schriftstücke Dritter oder Zeitungsartikel, welche die Verdienste belegen, beigefügt werden.

Der oder die Vorgeschlagene sollte nicht über die Anregung informiert werden.

Umfassende Informationen zu Orden und Ehrungen sowie eine Handreichung und eine Broschüre zum Verdienstorden finden Sie auf den Seiten des Bundespräsidenten.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags ist langwierig und kann bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.

Hinweise und Tipps

Umfassende Informationen zu Orden und Ehrungen sowie eine Handreichung und eine Broschüre zum Verdienstorden finden Sie auf den Seiten des Bundespräsidenten.

Ansprechpartner

Beate Sibben

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer