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Ummeldung des Wohnsitzes

Eine Ummeldung liegt dann vor, wenn Sie innerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Wohnungswechsel vornehmen.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Ummeldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden.

Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung in Kevelaer zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder umgekehrt. Diese Erklärung muss immer am Hauptwohnsitz abgegeben werden.

Unterlagen

  • Ausweisdokumente aller Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige Kinder

Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Hinweise und Tipps

Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.

Formulare

Einverständniserklärung Umzug eines minderjährigen Kindes

Wohnungsgeberbestätigung

Ansprechpartner

Kevelaer Bürgerbüro

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer