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Stundung und Ratenzahlung

Stundungsanträge und Ratenzahlungsvereinbarungen werden bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer zentral durch die Stadtkasse bearbeitet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstermin zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung an die Stadtkasse Kevelaer richten.

Kosten und Gebühren

Bei der Stundung einer Forderung erfolgt eine Verzinsung von 0,5 % pro Monat.

Fristen

Ein Stundungsantrag ist grundsätzlich vor dem Fälligkeitstermin der Stadtkasse Kevelaer vorzulegen. Dem Stundungsantrag kann nur zugestimmt werden, wenn die Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass die Realisierung der Forderung nicht gefährdet erscheint.

Hinweise und Tipps

Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann grundsätzlich auch nach eingetretener Fälligkeit der Forderung sowie nach Erhalt einer Mahnung und Zahlungsaufforderung getroffen werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse.

Ansprechpartner

Sebastian Swertz

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer