Seiten-Sprunganker zu:

Straßenreinigung

Die Gehwege sind einmal wöchentlich und zwar

  • in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 19 Uhr und
  • in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 17 Uhr

zu reinigen.

Gleiches gilt für die Fahrbahn, sofern den Anliegern die Reinigung übertragen wurde. Ob dies der Fall ist erfahren Sie aus der Straßenreinigungssatzung.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Downloads

Straßenreinigungssatzung (PDF 36 KB)

Ansprechpartner

Anja Tunnissen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer