Seiten-Sprunganker zu:
Personalausweis
Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Personalausweises die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Unterlagen
- aktuelles, biometrisches Foto
- bisher bestehendes Ausweisdokument
- Einverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (siehe Formulare)
- Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
- Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
zusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Personalausweis:
- Ausfertigung der Strafanzeige
- Identitätsnachweis
Tipp:
Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.
Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.
Kosten und Gebühren
- Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 € und sechs Jahre gültig
- Personalausweis für Personen über 24 Jahre: 37 € und zehn Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € höchstens 3 Monate gültig
Hinweise und Tipps
Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Rechtliche Grundlagen
Personalausweisgesetz
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Telefon: 02832 122-815
E-Mail: buergerbuero@kevelaer.de