Mahnung

Sollten Sie von der Wallfahrtsstadt Kevelaer eine Mahnung erhalten haben, wählen Sie die auf der Mahnung oder Zahlungserinnerung vorgegebene Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Zur Klärung der Sachlage teilen Sie bitte das betroffene Kassenzeichen mit.

Mahnung bei Eigentumswechsel einer Immobilie – Grundbesitzabgaben 

Sie haben eine Immobilie veräußert oder erworben und erhalten dennoch eine Mahnung für die laufenden Grundbesitzabgaben?

Der Grund dafür ist, dass die Wallfahrtsstadt Kevelaer über die Veräußerung durch Notare oder das Grundbuchamt des Amtsgerichts nicht informiert wird. Entscheidend ist hierbei die Umschreibung der Bewertungsstelle des Finanzamtes. Erst mit der Umschreibung erfolgt die steuerliche Neuveranlagung des Eigentums bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer.

Grundsteuer

Gemäß § 22 Bewertungsgesetz wird bei einem Eigentumswechsel über die Zurechnung der Immobilie eine neue Feststellung durch das Finanzamt getroffen. Zeitpunkt dieser sogenannten Zurechnungsfortschreibung ist der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt.

Das bedeutet, dass die Zahlungspflicht hinsichtlich der Grundsteuer im Jahr der Rechtsänderung bis zum 31. Dezember bestehen bleibt. Die Steuerpflicht des Grundstückserwerbers beginnt erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres.

Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren

Die Gebührenpflicht des Erwerbers beginnt mit dem auf den Eigentumsübergang folgenden Monat. Der Verkäufer bleibt bis zum Ende des vorangegangenen Monats gebührenpflichtig.

Hinweise und Tipps

Das an dieser Stelle hinterlegte Formular kann dazu dienen, zwischen Verkäufer und Käufer eine privatrechtliche Regelung für den Zeitraum bis zur erfolgten Umschreibung zu treffen.