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Jugendgerichtshilfe

Wenn Jugendliche (14 – 18 Jahre) und Heranwachsende (18 – 21 Jahre) straffällig werden, dann steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Eine pädagogische Fachkraft des Jugendamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein.

Die dafür zuständige pädagogische Fachkraft des Jugendamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer begleitet junge Menschen während des gesamten Verfahrens. Sollte bei einer Gerichtsverhandlung die Schuld des/der Jugendlichen festgestellt werden, macht die pädagogische Fachkraft dem Gericht einen Vorschlag, welche Strafmaßnahmen, aus pädagogischer Sicht, sinnvoll sind. Im Jugendstrafverfahren stehen nicht die Strafen im Vordergrund, sondern Hilfen für den Jugendlichen, die zur Vermeidung weiterer Straftaten eingesetzt werden. Alternative „Strafmittel“ sind daher u. a. auch soziale Trainingskurse, Erziehungsgespräche und Konfliktberatung, z. B. in Verbindung mit Therapeuten, der Suchtberatung, oder das Ableisten von Sozialstunden.

Regt die Staatsanwaltschaft einen Tat-Ausgleich ohne eine Gerichtsverhandlung an, ist die Jugendgerichtshilfe, an diesem sogenannten „Diversionsverfahren“ (in der Regel) ebenfalls beteiligt.

Betroffene Jugendliche und Eltern können sich bereits nach einer begangenen Straftat und vor der Anklageerhebung mit Ihren Fragen an das Jugendamt wenden.

Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden von den Fachkräften aus dem "Allgemeiner Sozialer Dienst" übernommen.

Rechtliche Grundlagen

Mitwirkung in Verfahren bei dem Jugendgerichtsgesetz nach § 52 Sozialgesetz (SGB) Achtes Buch (VIII): Kinder- und Jugendhilfe

Ansprechpartner

Frank Peulen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Altes Rathaus)

Busmannstr. 70

47623 Kevelaer

Janine Lübeck

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer