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Hundesteuer

Nach der Hundesteuersatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist jeder im Stadtgebiet gehaltene Hund durch die Hundehalter innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben"), anzumelden.

Hundeabmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Abmeldegrundes durch die Hundehalter unter Angabe der Gründe schriftlich oder mündlich jedoch nicht telefonisch bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben") vorzunehmen. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Erwerber anzugeben.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hund online anzumelden bzw. abzumelden.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Kosten und Gebühren

Die Steuer beträgt jährlich, wenn

  1. nur ein Hund gehalten wird 70,00 Euro,
  2. zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund und
  3. drei oder mehr Hunde gehalten werden 110,00 Euro je Hund.
  4. nur ein sogenannter "Kampfhund" gehalten wird 630,00 Euro
  5. zwei oder mehr sogenannte "Kampfhunde" gehalten werden 965,00 Euro je Hund

Die Hundesteuer wird jährlich jeweils zum 01.07. fällig.

Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, überweisen Sie die fällige Steuer bitte auf eines der folgenden Konten der Stadtkasse Kevelaer:

Sparkasse Rhein-Maas

IBAN DE31 3245 0000 0000 2310 43

Volksbank an der Niers

IBAN DE80 3206 1384 4300 9340 19

Formulare

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung

Ansprechpartner

Anja Tunnissen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer