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Grabmale

Was ist bei der Errichtung von Grabmalen auf einem städtischen Friedhof zu beachten?

Für die Errichtung von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen in Kervenheim, Winnekendonk, Wetten und Twisteden ist eine Genehmigung erforderlich. Diese sollte zweckmäßigerweise durch den beauftragten Steinmetz bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Die Genehmigung wird immer dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte übersandt, auch dann, wenn der Antrag durch einen beauftragten Steinmetz gestellt wurde.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Karin Böskens

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer