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Gewerbezentralregister-Auskunft
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten:
Der Antrag kann nur persönlich beim Ordnungsamt, in dessen Bereich man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, erfolgen. Bei der Antragstellung muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Ist die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde), so benötigen Sie die genaue Anschrift der entsprechenden Behörde. Für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten. Es dauert ca. 10-14 Tage bis die jeweilige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dem Antragsteller oder der Behörde zugeschickt wird.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten und Gebühren
13,00 €
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer