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Gewerbemeldung, An-, Um- und Abmeldung

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder einer Filiale oder einer Verlegung nach Kevelaer, muss das Gewerbe neu angemeldet werden. Bitte beachten Sie. dass die Aufnahme eines stehenden Gewerbes in einigen Fällen zusätzlich genehmigungspflichtig ist (dazu zählen z.B. das Makler-, Bauträger-, Gaststätten- und das Spielhallengewerbe).

Bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes von Kevelaer, oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes, muss das Gewerbe umgemeldet werden.

Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

Gewerbean- und -ummeldungen sind gebührenpflichtig. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten und Gebühren

26,00 € bei einer Gewerbean- oder -ummeldung einer natürlichen Person und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

33,00 € für juristische Personen

13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

Rechtliche Grundlagen

§ 14 GewO