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Besuche bei Altersjubiläen
Bei einem 80sten, 85sten, 90sten und 95sten Geburtstag und dann jährlich erfolgt auf Wunsch der Besuch der stellvertretenden Bürgermeisterin oder eines stellvertretenden Bürgermeisters bzw. der Ortsvorsteherin oder eines Ortsvorstehers, in dessen Bezirk das Geburtstagskind wohnt.
Sie erhalten keinen unangekündigten Besuch. Die Stadtverwaltung wird Sie anschreiben und Sie auf Ihre Rechte hinweisen. Wenn Sie keinen Besuch einer Stellvertreterin oder eines Stadtvertreters der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Ihrem Geburtstag wünschen, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Speicherung der persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum) und deren Weitergabe an die mit der Organisation und dem Besuch beauftragten Personen einzulegen.
Falls Sie keinen Widerspruch einlegen, erfolgt im Vorfeld des Besuchs eine telefonische Terminabsprache.
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Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer