Seiten-Sprunganker zu:
Frühe Hilfen/ "Kevelaerer KinderService" (kurz: KeKS)
Frühe Hilfen sind lokale und regionale Unterstützungssysteme mit aufeinander abgestimmten Hilfsangeboten. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in der Familie und der Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eltern mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren.
Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer bietet im Rahmen der Frühen Hilfen den Kevelaer Kinderservice (KeKS) an. Dieser Service beinhaltet die Möglichkeit, sich über die vielfältigen Angebote vor Ort zu informieren und somit auch bei der Suche nach geeigneten Bildungs-, Beratungs-, Spiel- und Förderangeboten Unterstützung zu erhalten. Das Online-Portal "KeKS online" richtet sich an Eltern und Fachkräfte und beinhaltet konkrete Angebote und Informationen, beispielsweise zu Veranstaltungen. Die Angebotspalette soll künftig noch weiter "wachsen", um Eltern umfassend über die Möglichkeiten in und um Kevelaer herum zu informieren. Sollten Sie bei Ihrer Suche aktuell kein passendes Angebot finden, dann wenden Sie sich gerne an keks@kevelaer.de. Das Jugendamt wird sich dann auf die "Suche" begeben und Sie entsprechend informieren.
Des Weiteren erhalten alle Eltern mit Neugeborenen und zugezogene Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren erhalten eine Tasche, die unter anderem eine Informationsbroschüre der Wallfahrtsstadt Kevelaer (genannt "KeKS begrüßt junge Familien") und andere Informationen zur Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes enthält. In der Informationsbroschüre "KeKS begrüßt junge Familien" befinden sich auch Kontaktdaten zu Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangeboten, in und um Kevelaer herum.
Rechtliche Grundlagen
Diese Leistungen werden nach § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz (KKG) angeboten.
Links
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer