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Fischereischeine

Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein

Zur Ausübung der Fischerei wird ein Fischereischein benötigt. Dieser Fischereischein wird Personen erteilt, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt haben. Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie über den Kreis Kleve als Untere Fischereibehörde.

Jugendfischereischein

Personen, die das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.

Die Beantragung des Fischereischeins erfolgt bei der Wohnortgemeinde.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

 

Unterlagen

Erstantrag Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein:

  • Prüfungszeugnis
  • ein Passfoto 
  • amtlicher Lichtbildausweis

Antrag Jugendfischereischein:

  • ein Passfoto
  • amtlicher Lichtbildausweis

Bei einer Verlängerung genügt die Vorlage des "alten" Fischereischeins.

Kosten und Gebühren

Fünfjahresfischereischein: 48,00

Jahresfischereischein: 16,00

Jugendfischereischein: 8,00

Rechtliche Grundlagen

Landesfischereigesetz NRW

Ansprechpartner

Anna Lena Müller

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer