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Denkmalschutz
In der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind viele Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Für den inneren Stadtkern gilt eine sogenannte Denkmalbereichssatzung. Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern und auch in der Nähe von Baudenkmälern sind in der Regel erlaubnispflichtig.
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Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer