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Beistandschaft

Das Jugendamt berät und unterstützt bei Fragen zur Vaterschaft, zum Kindesunterhalt und zum Sorgerecht. Die Ansprechpartner des Fachdienstes Beistandschaften stehen zur Seite und helfen, wenn die Vaterschaft geklärt oder Unterhaltsansprüche des Kindes ermittelt und geltend gemacht werden sollen.

Dabei kann das Jugendamt als Beistand für das jeweilige Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichtes nicht möglich ist.

Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?

  • Werdende, alleinstehende Mütter bzw. Väter
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
  • Junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch 

Außerdem können hier folgende Urkunden aufgenommen werden:

-          Vaterschaftsanerkennung  und die dafür erforderlichen Zustimmungen,

-          Verpflichtung zur Unterhaltsleistungen für Kinder (sogenannte Jugendamtsurkunde)

-          Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht

Hinweise

Es wird darum gebeten, sowohl für ein Beratungsgespräch als auch zur Beurkundung vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nur dann kann gewährleistet werden, dass es nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt.

Unterlagen

Welche Unterlagen für die jeweilige Angelegenheit erforderlich sind, ist bei der telefonischen Terminvereinbarung zu klären.

Kosten und Gebühren

Alle Beratungen und Beurkundungen sind ebenso wie das Führen einer Beistandschaft kostenfrei.

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Formulare

Fragebogen Unterhaltspflicht Beistandschaften

Ansprechpartner

Katrin Hoppe

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Claudia Petkens

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Stefanie Peiter

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer