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Beglaubigung

Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie zum Beispiel Schriftstücke und Zeugnisse sowie Ihre Unterschrift im Bürgerbüro beglaubigen zu lassen. Eine Unterschrift darf jedoch nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters geleistet wird.

Für Beglaubigungen beziehungsweise Abschriften von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

Unterlagen

für die Beglaubigung von Schriftstücken:

  • Originaldokument
  • Kopie (kann ggf. im Bürgerbüro erstellt werden)

für die Beglaubigung von Unterschriften:

  • aktuelles Ausweisdokument

Kosten und Gebühren

  • Beglaubigung eines Schriftstückes: 4,20
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 2,50
  • Kopie: 0,70
  • ab der 11. Kopie: 0,40

Die Beglaubigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei der deutschen Rentenkasse und den Rententrägern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Rechtliche Grundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz

Ansprechpartner

Kevelaer Bürgerbüro

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer