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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein so genannter Vorbescheid beantragt werden.

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann eine rechtsverbindliche Auskunft darüber eingeholt werden, ob ein Grundstück bebaut werden kann (auch vor dem beabsichtigten Erwerb eines solchen). Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde während der Gültigkeitsdauer (zurzeit 3 Jahre), d.h., sie kann dann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die schon im Vorbescheidsverfahren zu prüfen waren. Somit gibt ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens.

Eine Bauvoranfrage ist immer dann zu empfehlen, wenn das Bauvorhaben stark von der Umgebungsbebauung abweicht oder nur zu einzelnen problematischen Punkten eines Bauvorhabens eine verbindliche Auskunft eingeholt werden soll. Die dreijährige Geltungsdauer des Vorbescheides kann auf formlosen schriftlichen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

Notwendige Unterlagen zur Bauvoranfrage

Die zur Bauvoranfrage gehörenden Bauvorlagen sind in der Bauprüfverordnung NRW beschrieben. Dazu gehören:

  • Vordruck „Antrag auf Vorbescheid",
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 zu 500,
  • die Auszüge aus dem Katasterkartenwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte),
  • gegebenenfalls Bauentwurfsskizze (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner.