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Asylbewerberleistungen

Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt (Grundleistungen für Ernährung, Kleidung, Gesundheits- u. Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts). Weitere Leistungen sieht das Gesetz u.a. bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt vor.

Kindern von oben genannten Leistungsbeziehern ist der Zugang zu allen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu gewähren.

Die Zuweisungen der Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer durch die Bezirksregierung.

Ansprechpartner

Simon Wortmann

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Marcel Janßen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer