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Asylbewerberleistungen
Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt (Grundleistungen für Ernährung, Kleidung, Gesundheits- u. Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts). Weitere Leistungen sieht das Gesetz u.a. bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt vor.
Kindern von oben genannten Leistungsbeziehern ist der Zugang zu allen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu gewähren.
Die Zuweisungen der Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer durch die Bezirksregierung.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer