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Ausweisdokumente
Ausweispflicht
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Sie können folgende Ausweisdokumente im Bürgerbüro beantragen:
Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert ca. 3 - 4 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung.
Hier gelangen Sie zur Statusabfrage Ihres Dokumentes.
Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Rechtliche Grundlagen
- Personalausweisgesetz
- Passgesetz
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Telefon: 02832 122-815
E-Mail: buergerbuero@kevelaer.de