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Anregungen und Beschwerden (Bürgerantrag)

Die Gemeindeordnung schafft mit dem § 24 eine Möglichkeit der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene.

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

Es handelt sich hierbei um eine Ausprägung des Petitionsrechts aus Art. 17 des Grundgesetzes.

Sie können sich somit an den Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer wenden, damit dieser sich mit einem bestimmten Anliegen befasst. Dabei ist es unerheblich, ob Sie im Stadtgebiet wohnen, welche Staatsangehörigkeit Sie haben oder wie alt Sie sind. Bei Ihrem Anliegen muss es sich allerdings um einen Aufgabenbereich der Wallfahrtsstadt Kevelaer handeln.

Bitte richten Sie Ihre Anregungen und Beschwerden an folgende Adresse:

Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Zentrale Dienste / Ratsbüro
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer

 

Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Der Ausschuss ist berechtigt, sich mit der Angelegenheit inhaltlich zu befassen und Sachentscheidungen auszusprechen. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wird über das Ergebnis unterrichtet.

Die Rats- und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mit zu verfolgen.

Bei der Behandlung des Bürgerantrags in den Gremien werden nur dann Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten u.a.) öffentlich, wenn Sie hierzu schriftlich Ihre Einwilligung erklärt haben. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen zugeschickt.

Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.

Rechtliche Grundlagen

§ 24 Gemeindeordung NRW

§ 7 Hauptsatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Formen der Antragstellung

Der Bürgerantrag muss schriftlich eingereicht werden.

Ansprechpartner

Beate Sibben

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer