Seiten-Sprunganker zu:

TPF-Online

TPF-ONLINE startet am 03.01.2023

Was ist TPF-ONLINE?

TPF-ONLINE ist ein Online-Verfahren, mit dem Sie als Eltern den Betreuungsbedarf Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson gegenüber dem Jugendamt anzeigen können. Die Erfassung der Bedarfsanzeigen ermöglicht es dem Jugendamt, im Rahmen der Bedarfsplanung für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu sorgen. Die Bedarfsmeldung über TPF-ONLINE ist zwingend erforderlich, wenn Ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut werden soll.

Eine Bedarfsmeldung über TPF-ONLINE ist noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz.

Wie erfolgt die Bedarfsmeldung über TPF-ONLINE?

Sie können die Bedarfsmeldung von zu Hause aus über den TPF-ONLINE-Link erfassen. Dabei können Sie sich zunächst über die hiesigen Kindertagespflegepersonen in Kevelaer informieren. Nachdem Sie die erforderlichen persönlichen Daten eingegeben, überprüft und freigegeben haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, mit dem Sie Ihre Bedarfsmeldung bestätigen können. Im Anschluss daran erhalten Sie eine weitere E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihre Bedarfsanzeige eingegangen ist. Außerdem erhalten Sie damit auch Informationen zu den Elternbeiträgen.

Bis wann muss die Bedarfsmeldung erfasst werden?

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf und den gewünschten Betreuungsumfang über TPF-ONLINE angezeigt haben.

Ist eine persönliche Anmeldung erforderlich?

Die Online-Bedarfsmeldung ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit der Fachberatung für Kindertagespflege und der Kindertagespflegeperson! Ein Betreuungsplatz kann nur vergeben werden, wenn eine persönliche Vorstellung vorab erfolgt ist.
Bitte vereinbaren Sie nach der Bedarfsmeldung einen Termin mit der Fachberatung Tagespflege.

Sie haben keinen Internetzugang oder benötigen Hilfe?

Kein Problem! Sprechen sie die Fachberatungen für Kindertagespflege Frau Schoofs oder Frau Trötschkes an. Diese können Sie bei der Bedarfsmeldung für einen Betreuungsplatz unterstützen.

Haben Sie weitere Fragen?

In den FAQs zu TPF-ONLINE finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu der Bedarfsmeldung. Diese FAQs sind in dem TPF-ONLINE-Link, dort über das Symbol mit Fragezeichen oben auf der Seite einsehbar. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich auch direkt an das Jugendamt wenden:

Wichtig: Eltern, die bereits eine Bedarfsmeldung in Papierform für die Zeit ab 01. März 2023 beim Jugendamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer eingereicht haben, werden aufgefordert eine neue Bedarfsmeldung über „TPF- ONLINE“ durchzuführen, da die bisherige Bedarfsmeldung nicht ausreicht.

Sollten Sie bereits einen Betreuungsvertrag ab 01.03.2023 mit einer Kindertagespflegeperson abgeschlossen haben, muss zwingend eine Bedarfsmeldung über TPF-Online erfolgen.

Ansprechpartner

Ina Schoofs

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Ruth Trötschkes

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer