Satzungsgebiete

Neben dem Bebauungsplan, der als Satzung ergeht, gibt es noch weitere Satzungen, welche die Stadtentwicklung steuern.

Innenbereichssatzung

In Bereichen, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, ist die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich ausschlaggebend für die Möglichkeiten einer Bebauung. Die Gemeinde kann mit einer Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB die Abgrenzung von Innen- und Außenbereichen festlegen. In Wetten und Twisteden ist dies zur Abgrenzung der Ortschaften gegenüber der offenen Landschaft geschehen.

Außenbereichssatzung

Eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB kann für Bereiche erlassen werden, die bereits maßgeblich von Wohnbebauung geprägt sind, aber im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Eine Außenbereichssatzung schafft kein direktes Baurecht, wie der Bebauungsplan. Sie schließt aber einige Gründe aus, die einer Bebauung ansonsten entgegenstünden.

Sanierungssatzung

Durch eine Sanierungssatzung wird ein Bereich abgegrenzt, in dem städtebaulich Missstände vorliegen, denen gezielt entgegengesteuert werden soll. Im Bereich der Innenstadt ist eine Sanierungssatzung gem. § 142 Abs. 4 BauGB erlassen worden. Diese Abgrenzung ist notwendig für die Förderung der Stadtkernerneuerung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadtkernerneuerung.