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Pädagogische Dienste

Eine telefonische Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist montags bis donnerstags, in der Zeit von 9 - 16 Uhr und freitags in der Zeit von 9 - 12.30 Uhr möglich. Die Telefonnummern sind der unten aufgelisteten Tabelle zu entnehmen.

 

Manche Eltern benötigen bei Sorgen und Problemen mit ihren Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so, dass Eltern nicht mehr weiter wissen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z. B. die Erziehung der Kinder, Gefühle der Überforderung, eine Trennung oder eine Scheidung. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an das Jugendamt wenden.

In der Wallfahrtsstadt Kevelaer gibt es den „Allgemeinen sozialen Dienst“ (ASD). Beim „Allgemeinen sozialen Dienst“ (ASD) können sich Eltern von qualifizierten pädagogischen Fachkräften kostenlos und umfassend beraten lassen.

Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen und helfen bei der Lösung von Konflikten und Krisen, beraten bei Erziehungsproblemen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei Fragen und Antragsstellungen zu Beeinträchtigungen (bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen) sowie bei familienrechtlichen Fragen. Sie informieren über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Hilfen. Dabei gilt es, die Wünsche und Anliegen der Beteiligten zu berücksichtigen. Die Mitarbeit der Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen ist wichtig, sowohl für die Suche nach einer passgenauen Hilfe als auch bei der Durchführung der Hilfe.

Kurzum gehören zu den Aufgaben des „Allgemeinen sozialen Dienstes“:

  • Beratung und Hilfestellung bei Fragen der Erziehung
  • Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40 SGB VIII)
  • Beratung bei der Antragsstellung und Hilfen für seelisch behinderte Kinder (§ 35a SGB VIII)
  • Beratung und Überprüfung bei Verdachtsfällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung (§§ 8a, 8b SGB VIII)
  • Jugendgerichtshilfe - Mitwirkung in Jugendstrafverfahren (§ 52 SGB VIII)
  • Unterstützung bei Schwierigkeiten beim Wechsel von der Schule in den Beruf oder die Ausbildung
  • Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung nach einer Trennung und Scheidung, z. B. bei Umgangsregelungen (§ 18 SGB VIII)
  • Mitwirkung in Verfahren im Familiengericht (§ 50 SGB VIII)
  • Inobhutnahme und Begleitung minderjähriger Ausländer (§ 42a SGB VIII)

Bitte nehmen Sie bei einem Anliegen Kontakt mit einer der unten stehenden pädagogischen Fachkräfte auf oder wählen Sie die Rufnummer 02832 122 852.

Sollten Sie die für Sie zuständige, Fachkraft bereits kennen, so kontaktieren Sie diese bitte direkt.
NameTelefonE-Mail
Janine Lübeck02832 122 605janine.luebeck@kevelaer.de
Louisa Seves02832 122 620louisa.Seves@Kevelaer.de
Meike Gilsing02832 122 621meike.Gilsing@kevelaer.de
Martina Lenzen02832 122 622martina.lenzen@kevelaer.de
Stefanie Lucas02832 122 629stefanie.lucas@kevelaer.de
Nicole Volkmann02832 122 634nicole.volkmann@kevelaer.de
Susanne Pieschel02832 122 639susanne.Pieschel@kevelaer.de
Barbara Klein02832 122 631barbara.klein@kevelaer.de

Ansprechpartner

Frank Peulen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Altes Rathaus)

Busmannstr. 70

47623 Kevelaer