Seiten-Sprunganker zu:

Konzeptvergabe Marktstraßenhäuser

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist Eigentümerin der Gebäude Marktstr. 39, 41 und 43. Diese liegen zentral in direkter Blickbeziehung zur Busmannstraße und auf der Verbindungsachse Innenstadt - Solegarten St. Jakob. Um der bedeutsamen Lage für die Wallfahrtsstadt gerecht zu werden, werden die Häuser im Rahmen einer Konzeptvergabe verkauft. Ab sofort können sich interessierte Investor:innen für das Vergabeverfahren der Gebäude „Marktstraße 39-43“ in Kevelaer bewerben. Alle relevanten Unterlagen stehen zum Download bereit. Nachfragen werden schriftlich an den genannten Ansprechpartner erbeten.zu verkaufende Haäuser auf der Marktstraße

Am 23.08.2022 findet ein Rückfragekolloquium statt, um offene Fragen vor Ort zu klären. Die fertigen Konzepte müssen am 20.10.2022 eingereicht werden. Am 16.11.2022 entscheidet die Jury, zusammengesetzt aus Politik, Verwaltung und Gestaltungsbeirat, über das beste Konzept. Am 20.12.2022 soll die Verkaufsentscheidung im Rat fallen.

Wie sieht die Konzeptvergabe aus?

Um der städtebaulichen Bedeutung der Innenstadt gerecht zu werden, werden die Häuser Marktstraße 39, 41, 43 im Rahmen einer Konzeptvergabe, also auf Basis der Zuschlagskriterien Preis und Nutzungskonzept, verkauft.

Dabei muss sich das Konzept an einige Vorgaben halten, die bereits vom Rat beschlossen wurden. So soll im Erdgeschoss ein großflächiges Ladenlokal geschaffen werden und im Obergeschoss günstiger Wohnraum entstehen. Neben einem Zeitplan zum Umsetzungskonzept soll dargelegt werden, ob etwa erneuerbare Energien genutzt werden oder nachhaltige Baustoffe verwendet werden. Außerdem muss ein Stellplatzkonzept mitgeliefert werden sowie Ansichtszeichnungen, die die Integration des Konzeptes in die bestehenden Strukturen der Marktstraße darstellen. Weiterhin müssen zwingend alle drei Gebäude in die Planung einbezogen werden, die von einer/einem Fachplaner:in (wie z.B. Architekt:in) auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ebenfalls mitzuliefern. Das Konzept wird anonym eingereicht.

Die Verwaltung der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat auf dieser Basis Zuschlagskriterien für die Vergabeentscheidung erarbeitet. Mit Hilfe dieser Kriterien kann nachvollziehbar und transparent anhand einer entsprechenden Punktvergabe die Verkaufsentscheidung begründet werden. Wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden ist in der nachfolgenden Grafik zu sehen.

Kreisdiagramm zur Gewichtung der Vorgaben

 

Zulassungsvoraussetzungen:

·        Einhaltung der Mindestpreisvorgabe

·        Vorlage einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsberechnung

·        Vorlage eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Stellplatzkonzeptes

·        Einbeziehung aller drei Gebäude in die Planung

·        Darlegung der Hauptanlieferung über rückwärtige Erschließung

·        Bestätigung der Planung durch eine:n Fachplaner:in (bspw. Architekt:in, Hochbauingenieur:in)

·        Finanzierungsbereitschaftserklärung eines Finanzinstitutes

 

Neben Kaufpreis und der Berücksichtigung der städtebaulichen Faktoren, soll eine Jury abschließend bewerten, welches Konzept am besten zur Wallfahrtsstadt Kevelaer passt und den Zielvorstellungen entspricht.