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Aktuelles zum Coronavirus - Update

Mitteilung vom 31.01.2023

Ab dem 01.02.2023 gilt eine neue CoronaSchVo.

In der CoronaSchVO werden die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Maskenpflichten in Obdachlosenunterkünften und in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern gestrichen. Erhalten bleibt insoweit nur die Maskenpflicht für Beschäftige in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen parallel zur Maskenpflicht aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen.

Die landesrechtlichen Testregelungen werden gestrichen, es bleiben lediglich die Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten nach dem IfSG bestehen.

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird über den 31. Januar 2023 hinaus nicht fortgeführt, da die verbindliche Isolierung bei einem positiven Testergebnis nicht mehr erfolgt. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Noch erforderliche Regelungen aus der Verordnung werden in die CoronaSchVO überführt. Statt der Isolierung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 insoweit dringend empfohlen, für fünf Tage eine Maske zu tragen.

 

Mitteilung vom 24.11.2022

Ab dem 30.11.2022 gelten die folgenden Coronaverordnungen:

 

Mitteilung vom 21.09.2022

Ab dem 23.09.2022 gelten folgende Coronaverordnungen:

Mitteilung vom 25.07.2022

Die zum 28.07.2022 aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie im Folgenden:

 

Mitteilung vom 06.05.2022

Die ab dem 05.05.2022 geltenden Coronaregelungen finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 29.04.2022

Die zum 29.04.2022 geänderte CoronaSchVO mit dem ebenfalls aktualisierten Bußgeldkatalog finden Sie im Folgenden:

 

Mitteilung vom 05.04.2022

Die zum 02.04.2022 und zum 03.04.2022 aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie im Folgenden:

 

Mitteilung vom 21.03.2022

Die ab dem 19.03.2022 geltenden Coronaregelungen finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 10.03.2022

Die zum 10.03.2022 geänderte CoronaSchVO sowie die Anlage 2 finden Sie im Folgenden:

 

Mitteilung vom 03.03.2022

Die ab dem 04.03.2022 geänderten Coronaverordnungen finden Sie im Folgenden:

 

Mitteilung vom 28.02.2022

Die zum 28.02.2022 geänderten Coronaverordnungen finden Sie im Folgenden:

 

Mitteilung vom 21.02.2022

Die zum 19.02.2022 geänderten Coronaverordnungen finden Sie im Folgenden:

 

Mitteilung vom 17.02.2022

Die ab dem 17.02.2022 geltende CoronaSchVO finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 09.02.2022

Die zum 09.02.2022 aktualisierte CoronaSchVO, CoronaTestQuarantäneVO und die CoronaBetrVO finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 26.01.2022

Die zum 26.01.2022 aktualisierte CoronaTestQuarantäneVO und die CoronaBetrVO finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 24.01.2022

Die Pressemitteilung des Kreises Kleve zu positiv Getesteten und Kontaktpersonen finden Sie hier.

Die zum 22.01.2022 geänderte CoronaTestQuarantäneVO finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 20.01.2022

Die zum 20.01.2022 aktualisierte Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und die Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 17.01.2022

Die zum 16.01.2022 aktualisierte Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und die Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 12.01.2022

Die ab dem 13.01.2022 geltende CoronaSchVO finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 10.01.2022

Die ab dem 10.01.2022 geltende Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und die Coronateststrukturverordnung (CoronaTeststrukturVO) finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 30.12.2021

Die ab dem 30.12.2021 gültige CoronaSchVO finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 09.12.2021

47. Mantelverordnung zur Änderung der Coronaverordnungen. Alle Änderungen sind in Lesefassung mit Markierungen beigefügt. Die Änderungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) finden Sie hier. Die Änderungen in der Coronabtreuungsverordnung (CoronaBetrVO) finden Sie hier und die Corona-Test-und Quarantäneverordnungen (CoronaTestQuarantäneVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 07.12.2021

Die Pressemitteilung des Kreises Kleve zur Übermittlung von positiven Testergebnissen per SMS oder E-Mail finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 06.12.2021

Die zum 04.12.2021 aktualisierte Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sowie den aktualisierten Bußgeldkatalog finden Sie hier.

 

Mitteilung vom 27.11.2021

Die Coronaschutzverordnung in der ab dem 27.11.2021 gültigen Fassung finden Sie hier. Hinweis: wesentliche Änderungen gegenüber der vorangegangenen Fassung sind gelb markiert.

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung finden Sie hier und die Corona-Teststruktur-Verordnung finden Sie hier.

Mitteilung vom 19.11.2021

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vom 18.11.2021 finden Sie hier.

Mitteilung vom 15.11.2021

Die Anpassungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung finden Sie hier.

Mitteilung vom 11.11.2021

Die Änderungen der 45. Mantelverordnung zur Änderung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) finden Sie hier. Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) finden Sie hier.

Mitteilungen vom 29.10.2021

Die Änderungen der 43. Mantelverordnung finden Sie hier. Die Änderungen der 44. Mantelverordnung finden Sie hier. Folgende Verordnungen sind ab dem 28.10.21 gültig: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus finden Sie hier. Die Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis finden Sie hier. Die Verordnung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft finden Sie hier. Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen im Bereich der Betreuungsinfrastruktur finden Sie hier.

Mitteilung vom 21.10.2021

Den Brief von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Auffrischungsimpfung für über 70-jährige finden Sie hier.

Mitteilung vom 19.10.2021

Die Pressemitteilung "Mobiles Impfteam in Kevelaer" finden Sie hier.

Die aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 07.10.2021

Die zum 08.10. und 11.10.2021 aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 01.10.2021

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in der ab dem 01. Oktober 2021 gültigen Fassung finden Sie hier.

Mitteilung vom 30.09.2021

Die aktualisierten Coronaregelungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 08.09.2021

Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 oder bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert. Die Änderung der Verordnung gilt ab 10.09.2021. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mitteilung vom 02.09.2021

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in der ab dem 02. September 2021 gültigen Fassung finden Sie hier.

Mitteilung vom 30.08.2021

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in der ab dem 28. August 2021 gültigen Fassung finden Sie hier.

Mitteilung vom 23.08.2021

Die zum 23.08.2021 aktualisierte CoronaSchVO - mit den Erläuterungen und Änderungen farblich markiert finden Sie hier.

Mitteilung vom 23.08.2021

Die zum 23.08.2021 aktualisierte CoronaSchVO finden Sie hier.

Mitteilung vom 19.08.2021

Ab Freitag, 20.08.2021, gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die wesentlich kürzer gefasst ist und nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert von 35 vorgibt. Die komplette Meldung sowie die Verordnung finden Sie hier.

Mitteilung vom 03.08.2021

Die zum 31.07.2021 aktualisierte CoronaTestQuarantäneVO finden Sie hier und die ebenfalls zum 31.07.2021 aktualisierte CoronaFleischwirtschaftVO finden Sie hier. Den aktuellen Bußgeldkatalog zur CoronaSchVO finden Sie hier sowie den Bußgeldkatalog zur CoronaEinrVO finden Sie hier.

Mitteilung vom 29.07.2021

Die zum 30.07.2021 aktualisierte CoronaSchVO finden Sie hier.

Mitteilung vom 25.07.2021

Der Kreis Kleve sowie das Land NRW rutschen am 25.07. beziehungsweise am 26.07.2021 wieder in die Inzidenzstufe 1. Nähere Informationen finden Sie hier.

Mitteilung vom 23.07.2021

Alle Informationen zur Impfaktion des Kreises (Coronaschutzimpfungen ohne Termin) finden Sie hier.

Die zum 23.07.2021 aktualisierte CoronaSchVO finden Sie hier.

Mitteilung vom 14.07.2021

Alle Informationen zur Impfaktion in Kevelaer und im Kreis Kleve finden Sie hier.

Die zum 14.07.2021 aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 12.07.2021

Die Pressemitteilung des Kreises Kleve zur "Woche des Impfens" finden Sie hier.

Mitteilung vom 08.07.2021

Die aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 05.07.2021

Die aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 14.06.2021

Die Pressemitteilung der Pressestelle des Kreises Kleve zu den ab dem 13.06.2021 geltenden Corona-Lockerungen der Stufe 1 finden Sie hier und die Pressemitteilung zu dem Nachtrag der Corona-Impfung in den Impfausweis finden Sie hier.

Die zum 12.06.2021 aktualisierten Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 08.06.2021

Die aktuell gültigen Coronaregelungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 02.06.2021

Seit heute, Mittwoch, 2. Juni 2021, gilt im Kreis Kleve aufgrund eines stabilen Inzidenzwertes unter 50 die Stufe II der Coronaschutzverordnung NRW. Damit sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Die Außengastronomie kann ohne Test genutzt werden und die Innengastronomie darf mit Test und Platzpflicht öffnen. Weitergehende Informationen zu den verschiedenen Coronastufen, die Abhängig von den Inzidenzwerten sind, finden Sie im Landesportal NRW.

Mitteilung vom 27.05.2021

Die Pressemitteilung der Landesregierung NRW sowie die aktuellen Coronaregelungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 14.05.2021

Informationen zur neuen Coronaschutzverordnung und zum Außerkrafttreten der Bundesnotbremse ab Sonntag, 16.05.2021 finden Sie hier.

Mitteilung vom 10.05.2021

Die aktuellen Coronaverordnungen finden Sier hier.

Mitteilung vom 05.05.2021

Die heutige Pressemitteilung des Kreises Kleve zum "Termin-Shopping" im Einzelhandel finden Sie hier.

Des Weiteren wurde die CoronaTestQuarantäneVO aktualisiert. Diese finden Sie hier.

Mitteilung vom 26.04.2021

Die ab dem 23.04.2021 geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und die ab dem 26.04.2021 geltende Allgemeinverfügung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW finden Sie hier.

Mitteilung vom 24.04.2021

Umfangreiche Informationen zur Corona-Notbremse und den Regelungen im Kreis Kleve finden Sie hier.

Coronaregeln NRW auf einen Blick

Mitteilung vom 23.04.2021

Die aktuelle CoronaTestQuarantäneVO finden Sie hier.

Mitteilung vom 20.04.2021

Die seit dem 17.04.2021 und dem 19.04.2021 geltenden Coronaverordnungen sowie die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve finden Sie hier.

Mitteilung vom 07.04.2021

Die ab dem heutigen Tag geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 23.03.2021

Die ab dem heutigen Tag geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 20.03.2021

Ab Mittwoch, 24.03.2021 gelten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens zusätzliche Corona-Maßnahmen im Kreis Kleve. Die Pressemitteilung des Kreises finden Sie hier.

Mitteilung vom 15.03.2021

Die ab dem 12.03.2021 geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) und Corona-Test und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 08.03.2021

Die aktuellen Coronaverordnungen und eine Kurzübersicht der wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 03.03.2021

Den aktuellen Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung finden Sie hier.

Mitteilung vom 17.02.2021

Die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sowie die aktuelle Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 10.02.2021

Alle Informationen zum Start des Impfzentrums im Kreis Kleve finden Sie hier.

Mitteilung vom 22.01.2021

Die ab dem 25.01.2021 gültige Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 19.01.2021

Hier finden Sie die aktualisierte Coronaregionalverordnung (CoronaRegioVO) sowie die Quarantäneverordnung (QuarantäneVO).

Mitteilung vom 13.01.2021

Die mit heutigem Tag aktualisierte Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 08.01.2021

Die heutige Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu der Verlängerung der Coronamaßnahmen sowie die ab dem 11.01.2021 geltenden Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 06.01.2021

Die heutige Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zu den neuen Coronamaßnahmen sowie die aktuellen Coronaverordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 18.12.2020

Hier finden Sie die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der Änderungsverordnung zur CoronaSchVO.

Mitteilung vom 16.12.2020

Die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und der Coronafleischwirtschaftverordnung (CoronaFleischwirtschaftVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 15.12.2020

Die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab dem 16.12.2020 finden Sie hier.

Mitteilung vom 11.12.2020

Die Pressemitteilung mit dem Appell des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, Betreuungsangebote für Kinder nur dann zu nutzen, wenn keine anderen Betreuungsmöglichkeiten bestehen, finden Sie hier.

Mitteilung vom 09.12.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer bezüglich der neusten Corona-Verordnungen finden Sie hier und die Pressemitteilung über die Maskenpflicht während Rats- und Ausschusssitzungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 02.12.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer bzgl. der Maskenpflicht sowie die neusten Corona-Verordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 23.11.2020

Mit Beschluss vom 20.11.2020 hat das OVG die Regelungen des § 1 Abs. 1-3 CoronaEinrVO außer Vollzug gesetzt. Da die weiteren Regelungen der CoronaEinrVO darauf beruhen, sind diese auch faktisch außer Vollzug gesetzt.

Mitteilung vom 10.11.2020

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sowie der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) finden Sie hier.

Maskenempfehlung in der Innenstadt

Noch wird lediglich empfohlen, in der Kevelaerer Innenstadt eine Maske zu tragen, um sich und andere vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen. Wenn die 7-Tage-Inzidenz jedoch in Kevelaer drei Tage in Folge über einem Wert von 150 liegt, so wird im Wege einer Allgemeinverfügung das Tragen einer Maske in der Innenstadt verpflichtend, teilte der Fachbereichsleiter Ludger Holla gestern in einer Pressemitteilung mit.

Nach wie vor gilt es, Kontakte im öffentlichen und privaten Bereich auf ein Minimum zu beschränken, um eine Ausbreitung der Pandemie möglichst zu verhindern. Für den öffentlichen Bereich ist in den Coronaschutzverordnungen klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht. Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen nimmt das Kevelaerer Ordnungsamt derzeit auch vermehrt Kontrollen vor. Verstöße gegeben die Coronaschutzverordnung können mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt insbesondere für grobe Zuwiderhandlungen und Wiederholungen.

Wenn Sie Fragen zu den Vorgaben der Coronaschutzverordnung haben, können Sie sich unter dem nachfolgendem Kontakt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts wenden.

Mitteilung vom 09.11.2020

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) sowie des Bußgeldkataloges finden Sie hier.

Mitteilung vom 31.10.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur neuen Coronaschutzverordnung ab 02.11.2020 sowie den Link zur neuen Verordnung finden Sie hier.

Mitteilung vom 22.10.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer über die Erreichbarkeit der Verwaltung finden Sie hier.

Mitteilung vom 19.10.2020

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und ihrer Anlagen sowie des Bußgeldkataloges finden Sie hier.

Mitteilung vom 14.10.2020

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und ihrer Anlagen sowie des Bußgeldkataloges finden Sie hier.

Mitteilung vom 08.10.2020

Vor dem Hintergrund zunehmender Corona-Infektionszahlen beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze begegnen uns zunehmend Fragen nach den aktuellen Einreiseregelungen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierzu eine neue, ab heute wirksame Einreise-Verordnung erlassen. Grundsätzlich müssen Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen oder sich dort aufgehalten haben in Quarantäne. Von dieser Verpflichtung gibt es allerdings die nachfolgend in der Verordnung geregelten Ausnahmen:

  1. Personen, die bei der Einreise beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren;
  2. Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Volksvertretungen der Länder;
  3. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben,
  4. Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten;
  5. Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben;
  6. Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet nach § 2 Absatz 3 aufgehalten haben: ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten oder von Verwandten ersten und zweiten Grades, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Einäscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.

Die Ausnahmefällen gelten nur, wenn keine Covid-19-Symptome vorliegen. Allerdings sind auch in diesen Ausnahmefällen der Aufenthalt bzw. die Einreise aus einem Risikogebiet dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden - außer bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden (vgl. § 2 Absatz 1a der beigefügten Verordnung), dann besteht bei Symptom-Freiheit keine Meldepflicht.

Die komplette Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) in der ab 07.10.2020 gültigen Fassung finden Sie hier.

Mitteilung vom 06.10.2020

Die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) wurde am 03.10.2020 um § 3 Abs. 4 Nr. 3 ergänzt. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.

Mitteilung vom 02.10.2020

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) sowie des Bußgeldkataloges finden Sie hier.

Mitteilung vom 17.09.2020

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) sowie die Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen an den Schulen des Gesundheitswesens finden Sie hier.

Mitteilung vom 03.09.2020

Die Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sowie der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) finden Sie hier.

Mitteilung vom 12.08.2020

Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) wurden geringfügig geändert. Die aktuellen Fassungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 03.08.2020

Ein Video des Bürgermeisters zur aktuellen Coronasituation finden Sie hier.

Mitteilung vom 27.07.2020

Die aktuellen Hinweise für Reiserückkehrer finden Sie hier.

Mitteilung vom 15.07.2020

Die Coronaschutzverordnung sieht ab heute weitere Lockerungen vor. Auch die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung wurden geändert. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Verordnungen finden Sie hier.

Mitteilung vom 08.07.2020

Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) wurden geringfügig geändert.

In der CoronaSchVO wurde die Regelung des § 13 Abs. 4 angepasst. Nunmehr sind Großveranstaltungen bis zum 31.10.2020 untersagt. Die aktuelle Fassung der CoronaSchVO finden Sie hier.

Die aktuelle Fassung der CoronaEinrVO finden Sie hier.

Mitteilung vom 22.06.2020

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten im Rahmen der Corona-Krise. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Mitteilung vom 17.06.2020

Die Pressemitteilung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Auslandsreisen und Risikogebieten finden Sie hier.

Mitteilung vom 15.06.2020

Die Landesregierung hat am 11. Juni 2020 neue Regelungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) bekannt gegeben. Die CoronaSchVO in der ab dem 15.06.2020 geltenden Fassung finden Sie hier, die Hygiene- und Infektionsstandards zur CoronaSchVO sind hier aufgeführt und die CoronaBetrVO in der ab dem 15.06.2020 geltenden Fassung finden Sie hier.

Die Neuregelungen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Die Neuregelungen betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind.

Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden.

Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.

Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen.

Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Mitteilung vom 31.05.2020

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) wurde erneut angepasst. Die ab dem 30.05.2020 gültigen Fassung  enthält in § 1 Abs. 1 S. 2 jetzt eine Norm, nach der eine zulässige „sonstige schulisch-dienstliche Nutzung […] auch bei Schulveranstaltungen unter Beteiligung außerschulischer Personen gegeben [ist], wenn diese keinen überwiegend geselligen Charakter haben“. Die Verordnung finden Sie hier.

 

Fragen und Antworten rund um Corona

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung steht Ihnen auch das NRW-Bürgertelefon unter der Rufnummer (02 11) 91 19 10 01 in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Aktuelle Informationen über nachgewiesene Coronavirus-Infektionen im Kreis Kleve sowie ergänzende Hinweise des Kreises Kleve finden Sie hier.

Informationen und Pressemitteilungen vor dem 07. Mai 2020 finden Sie hier.

Täglich aktualisierte Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Corona-Pandemie in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen in verschiedenen Sprachen: