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Wohngeld Plus in Kevelaer

Pressemitteilung vom 18.01.2023

Neue Wohngeldrefom seit 1. Januar

Seit dem 1. Januar gilt auch in der Wallfahrtsstadt Kevelaer die neue Wohngeldreform „Wohngeld Plus“. Mit der Reform sollen laut Hochrechnungen anstatt bisher 600.000 Haushalte ab sofort rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld bekommen. Haushalte, bei denen das Einkommen knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt, bekommen Wohngeld als Zuschuss, um die Miete oder die Belastung bezahlen zu können.

Die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigten Mieten oder Belastungen hinzugerechnet wird, sowie die Änderungen der Einkommensgrenzen in der Wohngeldformel und die Neufestlegung der Mietstufen, führen zu der enormen Steigerung der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld. Man rechnet mit einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte. Gleichzeitig führt dies zu einem Anstieg der Berechtigten auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Fälle werden ebenfalls durch die Wohngeldstelle bearbeitet.

So erfreulich, wie die neue Wohngeldreform für die Haushalte ist, die im Januar „nachrutschen“, stellt die Reform die bearbeitenden Stellen vor neue Herausforderungen. „Wir haben in der ersten Januar Woche zusätzlich zu den laufenden Anträgen bereits 50 neue Anträge bekommen,“ so Jochen Molderings, Abteilungsleiter Soziales bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Und auch in den nächsten Wochen geht die Wohngeldstelle von einem starken Anstieg der Anträge aus. Seit 1. Januar wurde deshalb auch eine neue Vollzeitkraft für den Bereich Wohngeld eingestellt. Für mehr Arbeit sorgen dabei nicht nur die Mehranträge, sondern vor allem die vermehrten Rückfragen und das Prüfen der eingegangenen Anträge. „Durch die Reform haben wir viele Neukunden dazubekommen. Diese erkundigen sich zunächst nach der Antragsstellung. Treffen die Anträge dann bei uns ein, fehlen häufig wichtige Nachweise, anhand derer das Wohngeld berechnet wird. Das bedeutet erneutes Nachfassen, um die fehlenden Dokumente einzuholen.“

Hinzu kommt, dass die Software vom Land noch nicht an die neue Wohngeldreform angepasst wurde: Die Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden können die Anträge zwar technisch eingeben, jedoch können sie aktuell noch nicht berechnet werden. „Das hat zur Folge, dass Bestandskunden zurzeit noch Wohngeld nach Recht 2022 bekommen und Neuanträge derzeit noch nicht ausgezahlt werden.“ Das Land hat angekündigt, dass die Software mit der Erfassung aller eingegebenen Anträge wohl frühestens im April beginnen kann. Die Wallfahrtsstadt bittet deshalb um Verständnis bei allen Antragsstellenden. Die Bearbeitungszeiten verlängern sich aktuell erheblich.

Heizkostenzuschuss II.

Nachdem das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, erfolgt die Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern. Für die Bewilligung und Auszahlung dieses einmaligen Heizkostenzuschusses ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Alle Personen, die im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld- oder BAföG-Leistungen erhalten haben, werden diesen Heizkostenzuschuss erhalten.

Die erforderlichen Nachweise für den Antrag auf Wohngeld ergeben sich nach der jeweiligen Lebenssituation und sind in den Anträgen vorgegeben (z.B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Unterhaltsfestsetzungen usw.).

Diese können individuell mit der Wohngeldstelle in einem persönlichen Kontakt (Telefon oder E-Mail) besprochen werden.

Weiter Informationen zu Wohngeld, der Online-Antragsstellung und einen Proberechner unter: www.kevelaer.de/de/service/wohngeld

Ansprechpartner

Gabriele Baaken

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Brigitte Keysers

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Christa-Marie Schlump

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer