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Unterstützung Vereine & Verbände

Pressemitteilung vom 21.07.2020

Von der Corona-Pandemie betroffene Vereine können ab sofort Zuschuss bis zu 15.000 Euro beantragen

Mit dem Sonderprogramm ‚Heimat 2020‘ will das Land NRW gemeinnützige Vereine und Verbände während der Corona-Pandemie unterstützen und stellt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Durch den Ausfall von Veranstaltungen brechen Einnahmen weg, das klassische Vereinsleben ist überwiegend zum Erliegen gekommen und gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere feste Kosten getragen werden, heißt es aus dem NRW-Heimatministerium.

Zur Überwindung von finanziellen Engpässen können gemeinnützige Vereine oder Organisationen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und kann ab sofort ausschließlich online unter www.mhkbg.nrw bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. März bis 31. Oktober 2020. Die Antragstellung ist bis zum 4. Dezember 2020 möglich. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Sonderhilfe gibt es nicht.

Alle weiteren Informationen zu diesem Sonderprogramm sind auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar.

Ansprechpartner

Vanessa Freienstein

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer