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„Termin-Shopping“ ab Donnerstag

Pressemitteilung vom 05.05.2021

7-Tages-Inzidenz stabil unter 150: Land NRW informiert Kreis Kleve kurzfristig über neue Regelungen im Zuge der „Corona-Notbremse“ des Bundes

Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, ist „Termin-Shopping“ im Einzelhandel im Kreis Kleve wieder möglich. Das Land NRW hat die dafür notwendige Allgemeinverfügung am späten Dienstagabend, 4. Mai, veröffentlicht.

Dies bedeutet: Die Geschäfte dürfen nun wieder Kunden empfangen, die zuvor einen Termin gebucht haben („Click-and-Meet“). Voraussetzungen sind ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis sowie das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske. Auch die Abholung vorbestellter Waren ist weiterhin zulässig. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese Personen negativ Getesteten gleichgestellt (weitere Infos dazu finden Sier hier).

Das „Termin-Shopping“ ist möglich, bis die 7-Tages-Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird.

Diese Regelung tritt im Kreis Kleve einen Tag früher als erwartet inkraft. Der Grund ist, dass das Landes-Gesundheitsministerium (MAGS) NRW kurzfristig die Datengrundlage für seine Allgemeinverfügungen geändert hat. Ab sofort sind die tagesaktuell gemeldeten Werte der 7-Tages-Inzidenz ausschlaggebend für die Regelungen im Zuge der „Corona-Notbremse“ des Bundes. Das RKI nennt diese Werte die „eingefrorenen historischen Werte“. Diese veröffentlicht das RKI hier.

Noch am Wochenende hatte das MAGS sein Verfahren auf nachträglich korrigierte Werte umgestellt, da es diese für genauer hält. Auch wenn das MAGS NRW der Auffassung bleibt, dass durch die „eingefrorenen historischen Werte“ das Infektionsgeschehen nur unzureichend abgebildet wird, wird es im Sinne einer bundesweit einheitlichen Rechtsanwendung wieder auf diese Werte abstellen.

Dies führt dazu, dass der Einzelhandel im Kreis Kleve nun bereits am Donnerstag, 6. Mai, nach dem „Click-and-Meet-Verfahren“ öffnen darf.

Quelle: Pressemitteilung Kreis Kleve

Änderung der CoronaTestQuarantäneVO

Die Corona-Test- und Quarantäneverordnung wurde ebenfalls angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere die Beschäftigtentestung und die Beschäftigten von Gesundheitsberufen. Die aktuelle CoronaTestQuarantäneVO finden Sie unter Downloads.

Downloads

CoronaTestQuarantäneVO ab 05.05.2021 (PDF 355 KB)

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