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Positiv Getestete u. Kontaktpersonen

Pressemitteilung vom 24.01.2022

Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Positives Testergebnis ersetzt die Quarantänebescheinigung bei Infizierten und Haushaltskontakten. Die Kontaktpersonennachverfolgung konzentriert sich auf gefährdete Gruppen und große Ausbruchsgeschehen.

Die neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW sieht Veränderungen der Infektionskriterien und damit von Isolierungen und Quarantänen vor. Dies vereinfacht die behördlichen Maßnahmen für das RKI-Meldewesen.

Der Kreis Kleve setzt nun die neuen Maßnahmen nach Rücksprache im Corona-Stab und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden um. Viele Änderungen beziehen sich auf interne Abläufe, die die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt betreffen. Es gibt darüber hinaus aber auch neue Regelungen für die Quarantäne, die ab sofort für alle positiv auf das Corona-Virus Getesteten gelten.

Positiv Getestete

Weiterhin gilt: Wer einen positiven Selbsttest hat, muss das Ergebnis durch einen PCR-Test oder (neu) mindestens einen Schnelltest aus einer offiziellen Teststelle bestätigen lassen und sondert sich ab, bis das Ergebnis vorliegt. Wer einen positiven Schnelltest oder PCR-Test hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Eine Anordnung der Isolierung durch die zuständige Behörde ist weiterhin nicht erforderlich

Neu ist: Der Kreis Kleve stellt für positiv Getestete und Haushaltskontakte keine Bescheinigung mehr über die Dauer der Quarantäne aus. Zum Nachweis der Quarantäne reicht das positive PCR- oder Schnelltestergebnis gegenüber dem Arbeitgeber aus. Bei Haushaltskontakten ist zusätzlich der Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes erforderlich. Falls dennoch eine Bescheinigung über die Quarantäne bzw. den Genesenenstatus notwendig ist, können Genesene und Haushaltskontakte diese über ein Webformular unter Angabe der Quarantänedauer anfordern. Die Bescheinigungen werden in jedem Fall ausschließlich per E-Mail und erst am Ende der Quarantänezeit erstellt und versendet.

Die Quarantäne endet grundsätzlich nach zehn Tagen, ohne dass am Ende der Quarantänezeit ein Test vorgeschrieben ist. Falls nach zehn Tagen noch Krankheitssymptome vorliegen, ist die Isolierung selbstständig zu verlängern. Eine behördlich angeordnete Verlängerung ist nicht länger vorgesehen.

Eine Verkürzung der Quarantäne auf sieben Tage ist möglich bei Symptomfreiheit und einem negativen Test-Ergebnis. Dazu reicht ein Schnelltest in einem offiziellen Bürgertestzentrum aus. Über das Negativergebnis muss der Kreis Kleve nicht informiert werden. Allerdings muss die infizierte Person den schriftlichen Nachweis über das Testergebnis mindestens einen Monat aufheben.

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe benötigen zur Beendigung der Quarantäne in jedem Fall ein negatives PCR-Testergebnis oder einen PCR-Test mit einem ct-Wert über 30.

Kontaktpersonen

Haushaltskontakte von positiv Getesteten begeben sich unverzüglich in Quarantäne. Ausnahmen gelten für

  • geboosterte Personen,
  • geimpfte und genesene Personen (Reihenfolge egal)
  • frisch zweifach geimpfte Personen, deren letzte Impfung zwischen 14 und 90 Tagen zurückliegt sowie
  • frisch genesene Personen, deren Erkrankung zwischen 28 und 90 Tage zurückliegt.

Positiv getestete Personen sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich alle ihnen bekannten Personen zu informieren, zu denen in den vergangenen zwei Tagen ein enger Kontakt bestand. Diese Personen sollen sich bestmöglich absondern und Kontakte reduzieren sowie einen Corona-Test machen. Es gilt keine Quarantänepflicht.

Der Kreis Kleve behält sich vor, für Personen, die Kontakt zu gefährdeten Personengruppen haben sowie bei großen Ausbruchsgeschehen eine Quarantäne behördlich anzuordnen. Eine Bescheinigung über die Quarantäne erfolgt in diesen Fällen automatisch per E-mail nach Beendigung der Quarantäne.

Weitere Informationen hält der Kreis Kleve online bereit.

Quelle: Kreis Kleve