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Neufassung der Corona-Verordnungen

Pressemitteilung vom 03.09.2020

Mit Wirkung vom 1. September 2020 hat das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) eine Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetr.VO) sowie der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) erlassen.

So entfällt beispielsweise die Maskenpflicht im Unterricht bei den weiterführenden Schulen.

Auch im Umgang mit Veranstaltungen gibt es einige Änderungen. So muss ab dem 12. September 2020 das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bei Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen auch darlegen, wie die An- und Abreise der Personen erfolgt. Außerdem bleiben Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt.

Bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern gelten nunmehr die Regelungen für den privaten Bereich.

Die aktuellen Verordnungen finden Sie unter Downloads.