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Neue Parkautomaten und Parkgebührenordnung
Pressemitteilung vom 30.05.2023
Ab 1. Juni gilt das neue Konzept für die Parkraumentwicklung in Kevelaer
Das Parken in Kevelaer verändert sich. Mit dem neuen Parkraumkonzept erhalten die Parkplätze in Kevelaer eine einheitliche Namensgebung, die Parkgebühren werden angepasst und die alten Parkscheinautomaten werden durch neue ersetzt.
Neue Parkscheinautomaten
In den vergangenen Tagen wurden alle alten Parkscheinautomaten in Kevelaer durch neue Parkscheinautomaten ersetzt. An den neuen Automaten können Parkende ihr Parkticket weiterhin mit Bargeldbezahlen, aber auch eine kontaktlose Zahlung mit EC- und Kreditkarte sowie Google- oder Apple Pay ist möglich. Auch das Handyparken mit der App EasyPark ist weiterhin möglich. Das Besondere: Am Parkautomaten wird das Autokennzeichen des geparkten Autos sowie die gewünschte Parkdauer eingegeben und die Informationen elektronisch übermittelt. Man erhält kein Papier-Parkticket mehr und erspart sich den Weg zurück zum parkenden Fahrzeug. Und auch die Strafzettel können ab dann direkt an einem der neuen Parkscheinautomaten bezahlt werden. Insgesamt werden 9 Parkscheinautomaten ausgetauscht.
Neue Namen für Parkplätze
Um Besuchende und Touristen zu ihrem Ziel in Kevelaer zu lenken, ist eine eindeutige Benennung der Parkplätze wichtig. Der Parkplatzname soll sofort mit dem Ziel verknüpft werden. Bisher war es so, dass die meisten Parkplätze nach den angrenzenden Straßennamen benannt wurden. Jetzt werden die (unbewirtschafteten) Parkplätz rund um den Bahnhof auf der Ladestraße und auf der westlichen Seite des Bahnhofs zu „Am Bahnhof I-IV“, die Parkplätze Basilika und Friedensstraße werden zu „An der Basilika I und II“, der Parkplatz an der Kardinal-von-Galen Straße heißt jetzt „Innenstadt West“ und der bewirtschaftete Parkplatz vorne an der Ladestraße wird zu „Innenstadt Ost“. Die Parkplätze am Peter-Plümpe-Platz heißen ab sofort „Rathaus“ und die Parkplätze Bleichstraße und Am Schenken werden zu „Am Krankenhaus I und II“. Die neuen Namen werden zukünftig auch auf dem digitalen Parkleitsystem zu finden sein. Dieses wird derzeit für die Ausschreibung vorbereitet.
Neue Parkgebührenordnung
Die neue Parkgebührenordnung sieht ab 01.06.2023 zwei Tarifzonen vor: Die Tarifzone 1 beinhaltet die Parkplätze „Rathaus“ und „An der Basilika I“, wobei es bei letzterem eine „Gottesdiensttaste“ für max. 3 Stunden in der Zeit von 9 bis 13 Uhr geben wird. Parkt man also um 12 Uhr „An der Basilika 1“ kann man noch eine Stunde umsonst parken, muss aber für weitere Stunden bezahlen. In die Tarifzone 2 fallen die Parkplätze „An der Basilika II“, „Innenstadt West“, „Innenstadt Ost“ und „Am Krankenhaus I“.
Die neue Tarifstruktur sieht vor, in beiden Tarifzonen die ersten 2 Stunden minutengenau abzurechnen. In der Tarifzone 1 erhöht sich danach der Stundensatz deutlich, um die innenstadtnahen Parkplätze für Besuchende mit kurzfristigem Aufenthalt freizuhalten.
In der Tarifzone 2 kann man nach 2 Stunden nur noch ein Tagesticket erwerben, um dem Wunsch nach flexiblen Parkzeiten zur Erhöhung der Verweildauer nachzukommen. In dieser Tarifzone ist es auch möglich, ein Ticket bis zum nachfolgenden Tag zu buchen. Dem Wunsch der Bevölkerung nach einer „Brötchentaste“ ist die Wallfahrtsstadt Kevelaer nachgekommen. Die ersten 20 Minuten kann man in beiden Tarifzonen kostenlos parken.
Der Parkplatz Konzert- und Bühnenhaus (zwischen Norma und der Öffentlichen Begegnungsstädte) soll künftig mittels Parkscheibe für eine Höchstparkdauer von bis zu 3 Stunden bewirtschaftet werden, genau wie der Friedhofsparkplatz.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer