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Neue Gebührensätze Personalausweis

Pressemitteilung vom 07.01.2021

Neue Gebührensätze für Bundespersonalausweise und geänderte Gültigkeiten bei Kinderreisepässen

Die Gebühren für einen neuen Bundespersonalausweis wurden zum 01. Januar bundeseinheitlich angepasst.

So gelten nun folgende Gebührensätze:

  • Bundespersonalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 (Gültigkeit 6 Jahre)
  • Bundespersonalausweis für Personen über 24 Jahre: 37,00 (Gültigkeit 10 Jahre)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 (Gültigkeit max. 3 Monate)

Ebenso hat sich zum 01. Januar 2021 auch die maximale Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen, auf zwölf Monate, geändert. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ebenfalls lediglich auf zwölf Monate angepasst worden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Das Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Kevelaer steht Ihnen hier gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter der Telefonnummer 02832 122-0 erforderlich ist.