Seiten-Sprunganker zu:

Neue Coronaregelungen

Pressemitteilung vom 21.03.2022

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt ab 19. März 2022 ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022.

Die aktuellen Regelungen im Überblick:

  • Die Maskenpflicht entfällt im Freien und bei Veranstaltungen, die im Freien stattfinden.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen, bei denen 2G+ sichergestellt ist, kann wie bisher bis zu einer Grenze von 1.000 Personen auf die Maske verzichtet werden.
  • Die Maskenregelungen und weit überwiegend die geltenden 3G und 2G+ -Zugangsbeschränkungen in Innenräumen bleiben noch  mindestens bis zum 2. April 2022 bestehen.
  • Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben aber bestehen.
  • Die persönlichen Kontaktbeschränkungen entfallen für alle.

Die ausführlichen Regelungen finden Sie in den unten beigefügten Coronaverordnungen.

Quelle: Land NRW