Seiten-Sprunganker zu:

Neue Coronamaßnahmen

Pressemitteilung vom 06.01.2021

In der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wurden weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Danach sollen alle bis zum 10.01.2021 befristeten Maßnahmen durch die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31.01.2021 verlängert werden. Zudem wird es voraussichtlich weitere Einschränkungen bei privaten Zusammenkünften geben sowie lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, insbesondere Einschränkungen des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Die beschlossenen Maßnahmen müssen in NRW noch in den Coronaverordnungen umgesetzt werden. Erst wenn diese Verordnungen der Stadtverwaltung vorliegen, können konkrete Antworten auf Fragen zu den anstehenden Neuregelungen getätigt werden.

Das Landeskabinett hat heute die Grundlagen festgelegt, wie der Betrieb in Kindertageseinrichtungen und in Schulen in der Corona-Krise weiter organisiert wird. Informationen an die Eltern erfolgen grundsätzlich zu gegebener Zeit über die Schulen.

Die noch aktuellen Coronaverordnungen finden Sie unter Downloads.

Downloads

CoronaSchVO ab 31.12.2020 (PDF 169 KB)

CoronaEinrVO ab 05.01.2021 (PDF 106 KB)

QuarantäneVO ab 28.12.2020 (PDF 99 KB)

Ansprechpartner

Kevelaer Ordnungsamt

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer