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Maskenpflicht in Kevelaer

Pressemitteilung vom 02.12.2020

Das Land NRW hat am 30.11.2020 eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, deren Regelungen ab dem 01.12.2020 zu beachten sind. Dabei wurde insbesondere die für alle Bürgerinnen und Bürger geltende Maskenpflicht deutlich ausgeweitet. Ab heute ist in folgenden Bereichen grundsätzlich eine Maske zu tragen:

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder für Besucher- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Vor und im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, deren Zugänge und Zufahrten sowie auf den Parkplätzen.
  • Auf Wochenmärkten.

Damit gilt ab heute eine allgemeine Maskenpflicht auf folgenden Straßen und Plätzen in der Innenstadt von Kevelaer: Bahnstraße (bis Bahnübergang), Hauptstraße, Busmannstraße, Annastraße und Marktstraße sowie auf dem Kapellenplatz, Roermonder Platz, Mechelner Platz, Luxemburger Platz und Johannes-Stalenus-Platz. Zusätzlich wird dringend empfohlen, auch auf dem Peter-Plümpe-Platz und anderen öffentlichen Straßen und Plätzen eine Maske zu tragen. Bürgermeister Dr. Pichler: „Wenn wir alle in den nächsten Wochen gemeinsam aufeinander achtgeben, wird es uns gelingen, die Pandemie einzudämmen und möglichst früh im nächsten Jahr wieder zur Normalität zurückzukehren.“

Die Einhaltung der Maskenpflicht wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes stichprobenhaft überprüft.

Plan Innenstadtbereich

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