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Maskenpflicht bei Rats- und Ausschusssitzungen

Pressemitteilung vom 09.12.2020

Trotz umfassender Infektions- und Hygieneschutzmaßnahmen (z.B. Mindestabstände, Mund-Nase-Bedeckung) ist es in einer Kommune des Kreises Kleve zur Anordnung einer Quarantäne für die Mitglieder eines kommunalen Ausschusses und die dort anwesenden Verwaltungsmitarbeitenden gekommen.

Auch wenn es sich hierbei laut Auskunft des Gesundheitsamtes des Kreises Kleve um eine Einzelfallentscheidung handelt, die in enger Abstimmung mit der betroffenen Kommune gefasst wurde, zeigt dieses Ereignis, dass trotz vorbeugender Maßnahmen Quarantäneaussprachen nicht ausgeschlossen werden können.

Das persönliche Risiko kann durch das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske während der Sitzung jedoch deutlich verringert werden. Eine solche Gesichtsmaske bietet einen höheren Schutz vor dem Virus, so dass im Falle eines Infektionsgeschehens eine Person, die eine FFP2-Maske getragen hat, nicht unbedingt in Quarantäne muss bzw. sich das Risiko einer Quarantäneanordnung und/oder Erkrankung für diese Person zumindest deutlich mindert. Seitens der Verwaltung wird daher ab sofort das Tragen von FFP2-Masken bei Gremiensitzungen empfohlen. FFP2-Masken für Gremiensitzungen werden grundsätzlich nicht durch die Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.

Im Konzert- und Bühnenhaus werden nach Möglichkeit künftig alle größeren Gremiensitzungen stattfinden. Achten Sie daher bitte immer auf den Sitzungsort, wenn Sie als Zuhörerin bzw. Zuhörer an einer Sitzung teilnehmen möchten.

Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse werden die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen auch weiterhin beachtet.

Ansprechpartner

Kevelaer Ordnungsamt

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer