Infos zur Strompreisbremse

Pressemitteilung vom 30.01.2023

Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen bei den Energiekosten entlasten. Sie greift ab März 2023 und gilt auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Dabei wird der Bruttopreis für Verbräuche bis 30.000 kWh im Jahr (Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen) auf 40 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die Preisbremse gilt für 80 % des vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauchs. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde sind die mit dem Versorger vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen.

Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat ist also der angepasste Abschlag zu zahlen. Die Kunden der NiersEnergie erhalten Anfang Februar ihre Jahresrechnung für 2022. Heizstrom- und Wärmepumpenstrom-Kunden mit getrennter Messung zahlen den ersten Abschlag zum 17. Februar – hier greift die Strompreisbremse nicht. Haushalts- und Gewerbekunden sowie Kunden mit Wärmespeicher mit gemeinsamer Messung zahlen erstmals im März einen Abschlag für dieses Jahr. Wie hoch der tatsächlich aufgrund der Strompreisbremse sein wird, darüber informiere die Stromtochter der Stadtwerke Kevelaer ihre Kunden mit einem separaten Schreiben.

Weitere Infos zur Strompreisbremse – auch für Verbräuche über 30.000 kWh im Jahr - gibt es hier:

https://www.kevelaer.de/stadtwerke/inhalt/strompreisbremse/

 

Stromkabel auf Geldscheinen